§ 1 Geltung, Sprache
(1) Alle Angebote und Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlungen von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“) und der FLYERALARM Event GmbH – FLYERALARM Events (nachfolgend „FLYERALARM Events“ oder „wir“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch weitere Bedingungen Anwendung finden, so werden diese mit dem Angebot übersandt.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss, Auftraggeber, Vertragsinhalt
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
(2) Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und FLYERALARM Events nicht innerhalb von 14 Tagen wiederspricht, gilt der Auftrag als angenommen. Sollte FLYERALARM vor schriftlicher Auftragserteilung aus Zeitgründen mit der Umsetzung einer Veranstaltung beginnen müssen, so gilt der Auftrag als angenommen.
(3) FLYERALARM Events ist berechtigt den Angebotspreis anzupassen, falls es zu einer Kostensteigerung zwischen Abgabe und Annahme des Angebots kommt.
(4) Stellt der Kunde FLYERALARM Events Unterlagen und Informationen zur Verfügung auf deren Grundlage FLYERALARM Events ein Angebot ausarbeitet, haftet FLYERALARM Events nicht für die Richtigkeit und Geeignetheit der Unterlagen.
(5) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen uns und dem Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen durch uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich.
(6) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax bzw. E-Mail. Andere Telekommunikationswege sind nicht ausreichend.
(7) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistung bestimmt sich nach dem für den jeweiligen Auftrag maßgebenden Leistungsverzeichnis / Kostenkalkulation, welcher Bestandteil des Vertrages ist. Die Leistungen werden explizit in der Auftragsbestätigung aufgelistet, welche Bestandteil des Vertrags wird.
§ 4 Widerrufsrecht
Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
§ 5 Preise, Zahlung, Sicherheiten
(1) Die Angebotspreise werden in Euro sowie gegenüber Unternehmern rein netto ohne Mehrwertsteuer und gegenüber Verbraucher inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
(2) Die Preisbestandteile und enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(3) Die dem Kunden gestellte Rechnung ist, soweit auf der Rechnung und im Angebot nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig.
(4) FLYERALRM ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen. Ferner ist FLYERALARM berechtigt Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
(5) Die Beauftragung von Dritten erfolgt im Namen und für Rechnung der FLYERALARM Events. Wir sind nicht verpflichtet, über die von Dritten erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der beauftragten Personen vorzulegen.
(6) Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter bedingt sind, sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(7) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(8) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt
(1) Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten und Leistungen berechtigt.
(2) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Versand der (Liefer-) Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, soweit nicht abweichend vereinbart.
(4) Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.
(5) Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von FLYERALARM Events genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort und auf Gefahr des Kunden.
(6) Im Falle der Kündigung kann FLYERALARM für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach Paragraph 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
(7) Die Mehrkosten zum Beispiel einer Rückbeförderung, soweit diese Bestandteil des Vertrags ist, trägt der der Kunde.
§ 7 Nachträgliche Änderungen, Vorarbeiten
(1) Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Kunden, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als solche Änderung gilt u.a. ein Ortswechsel, der Veranstaltungstermin, die Änderung der Personenanzahl, Änderungen im Show-Programm oder des Catering (Aufzählung nicht abschließend), unrichtige Angaben des Kunden, unverschuldete Transportverzögerungen sowie nicht Termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter.
(2) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet.
§ 8 Abnahme, Gefahrübergang, Annahmeverzug und Erfüllungsort
(1) Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung zu dem von FLYERALARM Events genannten Fertigstellungstermin verpflichtet
(2) Ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern nicht anderweitig vereinbart, Würzburg.
§ 9 Sach- und Rechtsmängelhaftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von FLYERALARM Events bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Agentur zugegangen sein.
(2) Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen von FLYERALARM Events, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
(3) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.
(4) Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
(5) FLYERALARM Events kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(6) Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder FLYERALARM Events die Feststellung der Mängel erschwert.
(7) Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 10 Rücktritt des Kunden
(1) Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet FLYERALARM Events die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistung zuzüglich der zwischen FLYERALARM und den jeweiligen Dienstleistern vereinbarten Stornokosten und Vertragsstrafen zuzüglich Mehrwertsteuer, zu zahlen. Dies beinhaltet insbesondere die geleistete Arbeitszeit, die zur Recherche und zur Erstellung des Konzepts des Events aufgewendet wurde.
(2) Bei einem Rücktritt innerhalb von 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist das volle Agenturhonorar auf den vereinbarten Auftragswert zuzüglich Mehrwertsteuer an FLYERALARM zu zahlen.
(3) Zahlungen an Leistungsträger, die FLYERALARM aus vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an FLYERALARM von den betroffenen Leistungsträgern zurückgezahlt werden. FLYERALARM ist nicht verpflichtet, wegen Rückzahlung von Vorauszahlungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diese Ansprüche tritt FLYERALARM an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
(2) Eine Haftung für Fremdleistungen, die von FLYERALARM Events lediglich vermittelt werden (z.B. Künstler), ist ausgeschlossen.
(3) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
(5) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
(6) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 13 entsprechend.
(7) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
(9) Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Agentur gegenüber diesem verlangen.
(10) Wir haften nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit wir nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
(11) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde ausschließlich wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
(2) Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns ist nicht gestattet.
§ 13 Elektronische Rechnung, Änderung von Rechnungen
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu
§ 14 Eigentumsvorbehalt, Rückgabepflicht
(1) Aus dem Angebot bestimmt sich, ob zwischen den Parteien ein Kauf oder eine Miete vereinbart ist.
(2) Im Rahmen des Kaufs bleibt die von uns an den Kunden gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum.
(3) Im Rahmen der Miete ist der Kunde mit Ablauf des Mietzeitraums zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet.
§ 15 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
(1) Der Kunde ist verpflichtet uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der FLYERALARM Events.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde FLYERALARM Events unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dienen und diesen zu genügen. Hierzu zählen u.a. die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften sowie die Absprache mit Behörden zur Einholung erforderlicher Genehmigungen, Abführung der GEMA Gebühren.
(4) Der Kunde ist verpflichtet für die von ihm organisierten Veranstaltungen als Veranstalter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet die gesetzliche Künstlersozialversicherung an die Künstlersozialkasse Wilhelmshaven selbst zu entrichten.
§ 16 Referenzrecht
Der Kunde räumt uns das unentgeltliche Recht der Referenznennung für die für ihn erbrachten Leistungen ein. Der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen.
§ 17 Schutzrechte
(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, verbleiben alle gewerblichen Schutzrechte an den zu erbringenden Leistungen bei FLYERALARM Events. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung.
(2) Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. von FLYERALARM Events nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung zulässig.
(3) Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen und dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
(4) Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
(5) Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können.
(6) Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht
(3) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Würzburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.